GEBÄUDEWERTERMITTLUNG - IMMOBILIE BEWERTEN
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Wertermittlung

Was: Die Verkehrswertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken ist im § 194 Baugesetzbuch, den Wertermittlungsrichtlinen und der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) unter Anwendung des Sachwertverfahrens, des Ertragswertverfahrens, und des Vergleichswertverfahrens geregelt.

Zu einer fachgerecht und ordnungsgemäß durchgeführten Verkehrswertermittlung gehört die Dokumentation von eventuellen Schäden und Baumängeln und die Auswirkungen auf den Verkehrswert. Weiterhin sind mögliche baurechtliche Beschränkungen, Baulasten, Altlasten sowie Eintragungen im Grundbuch zu recherchieren, und auch hier die möglichen Einflüsse auf den Verkehrswert einzuschätzen.

Wofür: Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Reihenhäuser, Doppelhäuser, Eigentumswohnungen, Gewerbeimmobilien, Grundstücke, u.a.

Warum: Eine Wertermittlung kann erforderlich sein für Zwangsversteigerungen, Ehescheidungen, Erbauseinandersetzungen, An- und Verkauf, Beleihung, steuerliche Zwecke, u.a.                                    Insbesondere bei einem Verkauf ist durch eine realistische und marktgerechte Bewertung (keine Wunschpreise, die nicht am Markt zu erzielen sind) eine Verkürzung der Vermarktungszeit zu erwarten.     

Wer: Dipl.-Ing. Architekt Jochen Bernabei, von der Industrie- und Handelskammer zertifizierter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken 

Wieviel: Das Honorar für ein Verkehrswertgutachten kann frei vereinbart werden. In der aktuellen HOAI (Honorarordnung für Architekten- und Ingenieure) sind keine Vorgaben mehr für die Vergütung von Verkehrswertgutachten enthalten.  

Dipl. - Ing. Architekt Jochen Bernabei - Flensburger Straße 9 - 24894 Tolk